Die frostigen Nächte der vergangenen Tage hatten es für Laternenparker in sich. Eiskratzen steht wieder auf dem Programm. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) reicht es aber nicht, nur ein kleines Guckloch freizukratzen. Die Scheiben müssen komplett frei sein. Sonst droht ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro. Damit die Scheiben nicht verkratzen, solltet ihr nicht zu viel Druck auszuüben und wildes Hin- und Herkratzen vermeiden. Am besten geeignet ist aus Sicht von Experten ein stabiler Kunststoff-Eiskratzer. Außerdem wichtig: Ihr müsst auch die Kennzeichen, Scheinwerfer, Motorhaube und das Autodach von Schnee befreien.